Neues Förderprogramm zur Sozialen Wohnraumförderung des Landes Sachsen

Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) informiert:
In Sachsen gibt es ab 2017 bis 2019 ein neues Förderprogramm zur sozialen Wohnraumförderung. Eigentümer/-innen können im Zeitraum von 2017 bis 2019 einen finanziellen Zuschuss zum Wohnungsbau erhalten, wenn sie mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen durch Neubau, Umbau oder Sanierung schaffen.

Alle Informationen zu Förderkonditionen, Fördervoraussetzungen und Formulare  finden Sie unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung. Eine Antragsstellung für das Förderprogramm zur Sozialen Wohnraumförderung des Land Sachsen ist seit Mai 2017 möglich.

Material zum Download:

 

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