Landesdirektion Sachsen schließt Planfeststellungsverfahren ab

Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau der Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) in einem weiteren Abschnitt der Georg-Schumann-Straße im Nordwesten Leipzigs erlassen. Damit können die Straßenbahnanlagen erneuert und ausgebaut werden.

Der Abschnitt beginnt an der Brücke im Zuge der Georg-Schumann-Straße über die Eisenbahnstrecke am S-Bahn-Haltepunkt Leipzig-Möckern und verläuft am Huygensplatz vorbei bis kurz vor die Faradaystraße. Er wird von den LVB-Straßenlinien 10 (Lößnig – Wahren) und 11 (Schkeuditz – Markkleeberg-Ost) befahren.

Das LVB-Vorhaben ist intensiv abgestimmt mit der Planung der Stadt Leipzig für den parallel durchzuführenden Straßenausbau, für den der Leipziger Stadtrat am 17. Juni 2015 den Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst hat. Anders als für das LVB-Vorhaben bedarf es hierfür keines Planfeststellungsverfahrens.

Die LVB plant neben der Erneuerung der Gleise und der Fahrleitungsanlage den behindertengerechten Ausbau der Haltestelle „S-Bahnhof Möckern“. Diese wird zwei einander gegenüberliegende Bahnsteige an den Straßenrändern für den barrierefreien Aus- und Zustieg erhalten. Der Haltestellenausbau entspricht den Zielen des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig, der für diesen Streckenabschnitt der Linie 11 den Ausbau auf sogenannten Stadtbahnstandard vorsieht.

Dieser Standard beinhaltet vor allem behindertengerechte Haltestellen und – soweit möglich – die Entmischung von Straßen- und Straßenbahnverkehr durch die separierte Gleisführung auf besonderen Bahnkörpern. Auf einen besonderen Bahnkörper hat die LVB jedoch im Ergebnis der planerischen Abstimmungen mit der Stadt Leipzig verzichtet.

Die Stadt Leipzig kann dadurch beim Straßenausbau durch die Anlage von Parkbuchten wieder Kfz-Parkflächen schaffen und zugleich Fahrradwege markieren. Einwendungen gegen die geplante unseparierte Gleisführung ohne besonderen Bahnkörper sind im Planfeststellungsverfahren nicht erhoben worden. Verkehrslärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster u. ä.) werden nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich.

(Quelle: Stadt Leipzig, http://www.leipzig.de/news/news/strassenbahnanlagen-auf-georg-schumann-strasse-landesdirektion-sachsen-schliesst-planfeststellungsve/)

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