Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2020: Bis zu 100 % Förderung für Lieblingsplätze für alle

Die Stadt Leipzig fördert im Rahmen eines Förderprogramms des Sozialministeriums des Freistaates Sachsen im Jahr 2020 Investitionen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung.

Wer hat nicht Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält und öfter sein möchte? Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere unerreichbar. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Menschen einen Ort zu ihrem Lieblingsplatz wählen können. Bisher konnten über dieses Programm schon 73 Maßnahmen zum Abschluss gebracht werden, die allen Bürgern helfen. Weitere 20 Maßnahmen werden noch bis Ende dieses Jahres fertiggestellt.

Unter dem Titel „Lieblingsplätze für alle“ wird seit 2014 vom Freistaat Sachsen ein Investitionsprogramm für Barrierefreies Bauen aufgelegt. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Das schließt den Gastronomiebereich mit ein.

Für Investitionen in diesem Sinne stehen in der Stadt Leipzig 382.500 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können im Jahr 2020 Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Wer wird gefördert?

Betreiber – auch Mieter und Pächter – von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie Kultur-, Freizeit-,Bildungs-oder Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.

Was wird zum Beispiel gefördert?

  • Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte)
  • Barrierefreie Sanitäranlagen
  • Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
  • Anlagen zur Verbesserung des Hörens
  • Audio-Guides für Museen

In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?

Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.

Wie und bis wann werden die Fördermittel beantragt?

Der vollständige Antrag muss bis zum 18. November 2019 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides an den Antragsteller durch die Stadt Leipzig möglich. Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2020 durchgeführt und beendet werden.

Der Antrag wird von einem Expertengremium nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Anzahl der Nutzer, die das Angebot erreicht
  • Qualität der Antragsunterlagen
  • Funktionalität der beantragten Maßnahmen
  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Wirtschaftliches Interesse der Einrichtung / wirtschaftlicher Vorteil durch den Umbau
  • Durchführbarkeit der Maßnahmen im Bewilligungszeitraum
  • Anzahl bereits erhaltener Förderungen über dieses Programm

Ansprechpartnerinnen

Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Carola Hiersemann
Telefon: 0341 123-6741

oder

Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486

Weitere Informationen

www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz

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