Information zu Fördermitteln für 2016 im Bereich Soziales und Kultur

(Mit Updates zu 1., 2. und 6. am 27.10. und 9.11.2015)

1. Eine neue Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wurde im August 2015 im sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Hier können Maßnahmen zur Integration, Partizipation und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert werden. Teil 1 der Richtlinie bezieht sich auf gemeinnützige Träger, Vereine, Verbände, anerkannte Religionsgemeinschaften.

Antragsschluss ist der 1. Oktober für Maßnahmen beginnend 2015 oder Anfang 2016, für Maßnahmen beginnend ab dem 1. Mai 2016 ist es der 28. Februar. Für 2015 waren 1,75 Mio für ganz Sachsen im Topf, für 2016 erst mal 2,25 Mio (bezogen auf Teil 1). Ein Antragsformular ist bei der SAB verfügbar. Die Nachricht ist hier, die Richtlinie hier.

2. Eine Förderung über das Programm „Weltoffenes Sachsen“ kann für kommendes Jahr bis 30.09.15 beantragt werden, für Maßnahmen beginnend am 1. Mai 2016 ist der 28. Februar 2016 Ausschlag gebend. Infos hier.

3. Die städtische Förderung des Kulturamtes kann bis 30.09. beantragt werden. Für neue Antragsteller wird eine vorherige Beratung empfohlen. Infos auf den Seiten der Stadt Leipzig.

4. Der 30.09. ist auch Abgabeschluss für Anträge an das Referat Migration/Integration. Infos dazu gibt es hier, Details und Formulare hier.

5. Für den Aktionsfonds „Leipzig. Ort der Vielfalt“, der aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gespeist wird, können Anträge beim Stadtjugendring gestellt werden. Anträge an den Aktionsfonds 2015 können noch bis zum 15. November 2015 gestellt werden. Infos beim Stadtjugendring.

6. Das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird auch 2016 fortgesetzt. Die Förderung steht für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren, insbesondere im Kultur-, Freizeit- Bildungs- und Gesundheitsbereich, zur Verfügung. Kleinteilige Maßnahmen bis 25.000 Euro werden mit einem Fördersatz von bis zu 100 % gefördert. Die Mittel werden jeweils über die Kommune ausgereicht, in Leipzig können bis zum 5. Februar 2016 Anträge eingereicht werden.

Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung und andere

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