Das Verkehrs- und Tiefbauamt informiert aus aktuellem Anlass

Eine Badewanne im Verkehrsraum mutet lustig an, ist aber gefährlich für viele Verkehrsteilnehmer

Liebe Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Möckern,

im öffentlichen Straßenraum sind die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Die Stadt hat in den letzten Jahren viel Geld in die Straßenraumgestaltung investiert, um dieses Ziel im öffentlichen Interesse umzusetzen. Gerade bei dieser Straßenraumgestaltung erfolgte eine intensive Beteiligung der Öffentlichkeit und der Grundstückseigentümer. Des Weiteren wurden erhöhte Kosten für Leitungsumverlegungen in Kauf genommen, damit die vom Stadtteil geforderten wichtigen Bäume gepflanzt werden konnten. Ebenso wurden zusätzliche Fahrradbügel für die Kunden der Geschäfte etabliert, um die Geschäftstätigkeit der kleinen Läden im Ortsteil zu unterstützen. Die Stadt hat umfassend die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abgewogen und erhebliche Kosten aufgewendet, um möglichst allen Interessen und Wünschen gerecht zu werden.

Deshalb informieren wir Sie als Bewohner*innen, Anlieger*innen sowie den Aufsteller dieser im Bereich des Gehweges der Georg-Schumann-Straße im vorigen Jahr aufgestellten betonierten Badewanne, dass deren Duldung seitens der Stadt nicht erfolgen konnte, da eine Verkehrsgefährdung vorlag.

Die Aufstellung von Gegenständen und diverser Möblierungen im öffentlichen Verkehrs- und Straßenraum bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, um Gefährdungen für alle Nutzer­gruppen auszuschließen. Der Stadt obliegt als Straßenbaulastträger die Verkehrssiche­rungs­pflicht.

Die Badewanne stand zum Teil auf dem Gehweg und behinderte die uneingeschränkte Nutzung für Fußgänger (u.a. Rollstühle, Kinderwagen), da mit dem Aufstellen die Mindest­breite von 1,50 m nicht eingehalten wurde. Diese Barriere verursachte eine Verkehrs­gefähr­dung, vor allem auch für blinde Mitmenschen. Des Weiteren stand diese Badewanne im Andienungsbereich der stationären Fahrradbügel und behinderte deren uneingeschränkte Nutzung. Bereits aus diesen Gründen hätte eine Erlaubnis nicht erteilt werden können und die Stadt musste eine Beräumung leider auf Kosten des Steuerzahlers durchführen.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch Kunstwerke im Straßenraum einer Erlaubnis bedürfen. Diese ist beim Verkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Straßenver­waltung, Sachgebiet Sondernutzung zu beantragen.

mehr Informationen zur Sondernutzung finden Sie hier

Verkehrs- und Tiefbauamt

Amtsleiter

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