3-G-Regelung im Infozentrum

Auch im Infozentrum gilt ab sofort die 3-G-Regelung. Das heißt es haben ausschließlich Personen Zugang, die entweder:
geimpft,
genesen,
getestet sind.
Es sind Nachweise erforderlich. Bei getesteten Personen sind nur durch ein Testzentrum ausgestellte Nachweise zulässig, keine Selbsttests.
Weiterin gelten Maskenpflicht und die allgemeinen Hygieneregeln.
Die Kontakterfassung aller Besucherinnen und Besucher ist erforderlich.
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